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   BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22   

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BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22 (https://dejure.org/2023,22162)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2023 - 1 StR 327/22 (https://dejure.org/2023,22162)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2023 - 1 StR 327/22 (https://dejure.org/2023,22162)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB, §§ ... 73, 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, § 111d Abs. 2 Satz 1 und 2 StPO, § 154 Abs. 2 StPO, § 283 StGB, § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB, § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 StGB, § 78b Abs. 4 Halbsatz 1 StGB, § 78b Abs. 4 StGB, § 283 Abs. 1 bis 3 StGB, § 283a Satz 1 StGB, § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 338 Nr. 6 StPO, § 25 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO, § 138 Abs. 1 BGB, § 166 Abs. 2 BGB, § 817 Satz 2 BGB, §§ 115, 116 InsO, § 97 InsO, § 283 Abs. 6 StGB, § 265 StPO, § 73 Abs. 1 Alternative 1, § 73b Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 73 Abs. 1 Alternative 1 StGB, Art. 2 Nr. 1 Richtlinie 2014/42/EU, § 73 Abs. 1 StGB, § 261 Abs. 10 StGB, § 111d Abs. 2 Satz 2 StPO, § 14 EGStPO, Art. 103 Abs. 2 GG, § 111k StPO, §§ 111 ff. StPO, § 111d Abs. 2 StPO, § 111c Abs. 6 Satz 2 StPO, § 73e StGB, § 431 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Bankrotts, Betrugs, vorsätzlichen Subventionsbetrugs sowie Steuerhinterziehung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Bankrotts, Betrugs, vorsätzlichen Subventionsbetrugs sowie Steuerhinterziehung

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Einziehung: Beiseite geschafft/verheimlicht - Wert des Erlangten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einziehung - und die Hinterlegung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bankrott - und das verschwiegenen Vermögen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bankrott - und der angeklagte Sachverhalt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bankrott - und seine Verjährung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • (Für BGHSt vorgesehen)
  • NJW 2023, 3104
  • NZI 2023, 978
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (46)

  • BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09

    Verurteilung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der MobilCom AG aufgehoben

    Auszug aus BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22
    Dies kann entweder durch eine Änderung der rechtlichen Zuordnung des Vermögensgegenstands oder eine Zugriffserschwerung aufgrund tatsächlicher Umstände geschehen (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107 Rn. 26 mwN).

    Die Rechtsprechung hat daher Fälle, in denen der Schuldner eine ihm zustehende Forderung von einer anderen Person über deren Konto, über das er nicht verfügungsberechtigt war, einziehen ließ (BGH, Urteil vom 17. März 1987 - 1 StR 693/86 Rn. 9, BGHSt 34, 309, 310 f.) oder Geld auf Konten von ihm beherrschter, aber rechtlich selbständiger Gesellschaften übertrug (OLG Frankfurt, NStZ 1997, 551), als ein Beiseiteschaffen eines Vermögensbestandteils aus rechtlichen Gründen angesehen (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107 Rn. 27 mwN).

    Daher kann ein Beiseiteschaffen aus tatsächlichen Gründen vorliegen, wenn der Schuldner in der wirtschaftlichen Krise Geld von einem Girokonto in bar abhebt und auf ein eigenes, nur ihm bekanntes Konto im In- oder Ausland einzahlt (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107 Rn. 28 mwN).

    Dabei ist mit Blick auf das Schutzgut des § 283 StGB auf die rechtlichen und tatsächlichen Zugriffsmöglichkeiten eines (gedachten) Insolvenzverwalters unter Berücksichtigung seiner Auskunftsrechte gegenüber dem Schuldner (§ 97 InsO) unmittelbar nach der Tathandlung abzustellen (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107 Rn. 30).

    Eine wesentliche Erschwerung kann sich insbesondere aus erheblichen zeitlichen Verzögerungen oder der Notwendigkeit hoher finanzieller Aufwendungen für die Rechtsverfolgung im Ausland ergeben (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107 Rn. 32).

    Der Bundesgerichtshof hat dies zwar hinsichtlich einer sich aus den Kontounterlagen nachvollziehbaren Überweisung auf ein ausländisches Konto des Insolvenzschuldners kritisch gesehen (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107 Rn. 32), unter Zugrundelegung der Feststellungen des Landgerichts bestehen vorliegend an der (vom Angeklagten beabsichtigten) Erschwerung des Gläubigerzugriffs indes keine Zweifel: Sämtliche Handlungen des Angeklagten betreffend seine Beteiligung an der Mö.       beginnend ab Ende 2007 waren dazu bestimmt und geeignet, den Zugriff der Gläubiger des Angeklagten auf dessen Kommanditanteile an der Mö.      zumindest zeitlich erheblich zu verzögern.

    (3) Offenbleiben kann, ob das Tatbestandsmerkmal des Beiseiteschaffens in teleologischer Reduktion des § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB nur solche Vermögensverschiebungen erfasst, die den Anforderungen eines ordnungsgemäßen Wirtschaftens grob widersprechen, und zusätzlich voraussetzt, dass das Vorgehen des Täters subjektiv auf eine Benachteiligung seiner Gläubiger ausgerichtet ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107 Rn. 29 mwN), denn beides ist nach den Feststellungen des Landgerichts gegeben.

  • BGH, 14.03.2016 - 1 StR 337/15

    Bankrott (Verheimlichen von Vermögensbestandteilen: Beendigung bei fortdauerndem

    Auszug aus BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22
    aa) Das gesamte von dem Willen, den Gläubigerzugriff auf einen bestimmten Vermögensgegenstand zu verhindern, getragene Verhalten des Täters bildet konkurrenzrechtlich ein einheitliches Delikt des Bankrotts (BGH, Beschluss vom 14. März 2016 - 1 StR 337/15, BGHSt 61, 180 Rn. 17 f.; vgl. zu den entsprechenden Bestimmungen der Konkursordnung: BGH, Urteil vom 20. Dezember 1957 - 1 StR 492/57, BGHSt 11, 145 ff.; zu § 283 Abs. 1 Nr. 5: BGH, Beschluss vom 5. November 1997 - 2 StR 462/97 Rn. 18, BGHR StGB § 283 Abs. 1 Konkurrenzen 4).

    aa) Verhindert eine natürliche Person - wie hier - den Gläubigerzugriff auf einen bestimmten Vermögenswert durch verschiedene Handlungen bis zu der von ihr erstrebten Restschuldbefreiung, ist der Bankrott (§ 283 StGB) erst mit dem Beschluss hierüber beendet; zu diesem Zeitpunkt beginnt die Verjährung (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2016 - 1 StR 337/15, BGHSt 61, 180 Rn. 15).

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

    Auszug aus BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22
    Soll der Protest die Einziehung auch hindern, soweit die Voraussetzungen vorliegen, ist er als protestatio facto contraria sowohl nach zivil- (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 69/08, BGHZ 185, 291 Rn. 37) als auch nach öffentlich-rechtlichen Grundsätzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2012 - 3 C 13.11 Rn. 19) unbeachtlich.
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 55/02

    Besitzverhältnisse an einem im unmittelbaren Besitz des Geschäftsführers einer

    Auszug aus BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22
    c) Soweit die Strafkammer hinsichtlich des beiseite geschafften und im Insolvenzverfahren verschwiegenen Vermögensbestandteils auf die der Ö.    bestellte und an die Einziehungsbeteiligte zu 1. übertragene Grundschuld selbst abgestellt hat, hat sie hingegen aus dem Blick verloren, dass unabhängig von der genauen Rechtslage an den Anteilen der Ö.    die Grundschuld Teil des Gesellschaftsvermögens war und damit nicht zur Insolvenzmasse des Angeklagten gehörte; dies gilt sowohl mit Blick auf die Ö.   als Kapitalgesellschaft (vgl. BFH, Urteil vom 15. Dezember 2016 - V R 14/16, BFHE 256, 562 Rn. 20, 22; allgemein zum Zwangsvollstreckungsrecht BGH, Urteil vom 16. Oktober 2003 - IX ZR 55/02 Rn. 20 f., BGHZ 156, 310, 314 f.) als auch mit Blick auf die Einziehungsbeteiligte zu 1. als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (OLG München, Beschluss vom 22. Mai 2017 - 34 Wx 87/17 Rn. 31).
  • BGH, 27.10.2008 - II ZR 158/06

    Trabrennbahn

    Auszug aus BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22
    Das Landgericht hat die Einziehungsbeteiligte zu 1. dabei zutreffend als Scheinauslandsgesellschaft angesehen und ist zurecht von einer aus dem Angeklagten und der Zeugin M.  bestehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2008 - II ZR 158/06, BGHZ 178, 192 Rn. 23; BFH, Beschluss vom 8. Januar 2019 - II B 62/18 Rn. 27) ausgegangen.
  • BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19

    Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß

    Auszug aus BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22
    Die von der Strafkammer angenommene analoge Anwendung der Norm wäre zwar nicht schon wegen fehlender Bestimmtheit (Art. 103 Abs. 2 GG) ausgeschlossen, da die Einziehung nicht den Charakter einer Strafe hat (BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 2021 - 2 BvL 8/19, BVerfGE 156, 354 Rn. 104 ff.).
  • BGH, 07.03.2019 - 3 StR 192/18

    BGH erachtet Übergangsvorschrift zum neuen strafrechtlichen

    Auszug aus BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22
    Für die Bestimmung des Erlangten im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB nF kommt es allein auf eine tatsächliche ("gegenständliche") Betrachtung an; wertende Gesichtspunkte sind nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers nicht zu berücksichtigen (s. BGH, Beschluss vom 7. März 2019 - 3 StR 192/18, BGHR StGB § 73 Erlangtes 28 Rn. 24-26 mwN; ferner - in Bezug auf § 261 Abs. 10 StGB nF -BT-Drucks. 19/24180 S. 37).
  • BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86

    Begriff des Beiseiteschaffens; Zueignung sicherungsübereigneter Gegenstände

    Auszug aus BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22
    Die Rechtsprechung hat daher Fälle, in denen der Schuldner eine ihm zustehende Forderung von einer anderen Person über deren Konto, über das er nicht verfügungsberechtigt war, einziehen ließ (BGH, Urteil vom 17. März 1987 - 1 StR 693/86 Rn. 9, BGHSt 34, 309, 310 f.) oder Geld auf Konten von ihm beherrschter, aber rechtlich selbständiger Gesellschaften übertrug (OLG Frankfurt, NStZ 1997, 551), als ein Beiseiteschaffen eines Vermögensbestandteils aus rechtlichen Gründen angesehen (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107 Rn. 27 mwN).
  • BGH, 10.12.2020 - IX ZR 24/20

    Begründen eines Anspruchs auf Erteilung einer Löschungsbewilligung hinsichtlich

    Auszug aus BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22
    Denn eine Restschuldbefreiung führt, wie die Strafkammer zutreffend ausgeführt hat (UA S. 288), nicht zum Erlöschen der Verbindlichkeit, sondern nur zur Umwandlung in eine Naturalobligation, die erfüllbar aber nicht erzwingbar ist (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2020 - IX ZR 24/20 Rn. 9).
  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 518/19

    Urteil wegen Einziehung des durch die Ausfuhr von Waffen nach Kolumbien Erlangten

    Auszug aus BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22
    ee) Soweit sich die Einziehungsbeteiligte zu 1. gegen den Schuldspruch im Fall II. 2 k) der Urteilsgründe wendet, weil die Tat verjährt sei, vermag sie damit schon mit Blick auf § 431 Abs. 1 Satz 1 StPO nicht durchzudringen (BGH, Urteil vom 1. Juli 2021 - 3 StR 518/19, BGHSt 66, 147 Rn. 31 ff.).
  • BGH, 14.10.2020 - 5 StR 229/19

    Einziehung von Taterträgen bei Marktmanipulation (erlangtes Etwas; informations-

  • BFH, 15.12.2016 - V R 14/16

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft in der Insolvenz

  • BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18

    Voraussetzungen und Folgen eines Verzichts auf die Rückgabe von Gegenständen bei

  • BGH, 22.01.2013 - 1 StR 234/12

    Schuldsprüche gegen Teilnehmer im Komplex Dr. P. rechtskräftig

  • BGH, 16.10.2020 - 1 ARs 3/20

    Verweisung auf einen anderen Rechtsweg (Bindungswirkung für das Gericht, an das

  • BGH, 13.12.2018 - 3 StR 307/18

    Vermögensabschöpfung (formlose Einziehung; Verzicht des Angeklagten auf

  • OLG München, 22.05.2017 - 34 Wx 87/17

    Erlöschen einer Vollmacht zur Vertretung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts im

  • BGH, 15.06.2022 - 3 StR 295/21

    Einziehung von Tatmitteln und Taterträgen bei Verurteilung wegen Mitgliedschaft

  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 97/04

    Auszahlung einer beschlagnahmten Geldforderung an den Verletzten im

  • BFH, 08.01.2019 - II B 62/18

    Anteilserwerb durch Briefkastengesellschaft als ein der Grunderwerbsteuer

  • BGH, 21.12.2021 - 3 StR 381/21

    Einziehung und erweiterte Einziehung von Wertersatz (Erlangen; tatsächlicher

  • BGH, 17.11.2022 - 1 StR 323/22

    Hinterziehung von Tabaksteuer (Einziehungsbetroffener: konkludenter

  • BGH, 01.06.2021 - 1 StR 133/21

    Einziehung (erforderliches Erlangen tatsächlicher Verfügungsgewalt; keine

  • BGH, 22.10.2019 - 1 StR 434/19

    Verschlechterungsverbot (Einziehungsentscheidung)

  • BGH, 15.12.2020 - 2 StR 476/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (gebotene Kürze der

  • BGH, 08.04.2020 - 3 StR 55/20

    Anforderungen an die konkrete Bezeichnung einzuziehender Gegenstände in der

  • BVerwG, 31.05.2012 - 3 C 13.11

    Verwaltungsakt; rechtswidriger Verwaltungsakt; Rücknahme eines Verwaltungsakts;

  • RG, 14.01.1896 - 4333/95

    Kann ein Beamter, welcher die Verfälschung einer ihm amtlich anvertrauten oder

  • BGH, 10.11.2005 - III ZR 72/05

    Rückzahlung von im Rahmen eines" Schenkkreises" gezahltem Geld

  • BGH, 25.09.2014 - 4 StR 69/14

    Teilweise Verfahrenseinstellung (Einstellungsbeschluss: Bestimmtheit, Parallele

  • BGH, 10.01.2018 - 1 StR 571/17

    Telekommunikationsüberwachung (Verwertbarkeit aufgezeichneter

  • BGH, 10.11.2016 - 4 StR 86/16

    Betrug; Bankrott; Verjährung (Beginn, verjährungsunterbrechende

  • BGH, 22.08.2006 - 1 StR 547/05

    Abrechnungsbetrug durch Ärzte (Kick-Back-Zahlungen; Irrtum bei massenhaftem

  • BVerfG, 27.01.2023 - 2 BvR 1122/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung in einem

  • BGH, 12.07.2012 - IX ZR 213/11

    Insolvenzverfahren: Anspruch des Verwalters auf Erstattung einer durch den vom

  • BGH, 08.02.2011 - 1 StR 490/10

    Ruhensvorschrift des § 78b Abs. 4 StGB (Bewertung der Tat in der Anklage oder im

  • BGH, 08.10.2013 - 4 StR 339/13

    Einstellung des Strafverfolgung wegen Geringfügigkeit (Verfahrenshindernis für

  • BGH, 10.06.2020 - 5 StR 435/19

    Betrug (Täuschung durch Geltendmachung eines Anspruchs; Tatsachenkern;

  • BGH, 07.04.2016 - 1 StR 579/15

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung (Beschränkung durch falsche Benennung des

  • BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafverfahren - Verwehrung des

  • BGH, 05.11.1997 - 2 StR 462/97

    Verstoß gegen die Konkursantragspflicht wegen des Nichterstellens von Bilanzen

  • BGH, 31.01.2023 - 4 StR 67/22

    Besorgnis der Befangenheit (Vortätigkeit des Richters: hinzutretende besondere

  • BGH, 25.05.2021 - 5 StR 482/20

    Diplomatische Immunität (Ermöglichung des ungestörten diplomatischen Verkehrs

  • BGH, 17.02.2023 - 5 StR 392/21

    Erforderlicher Vortrag für eine zulässige Verfahrensrüge

  • BGH, 23.03.2005 - 2 StR 11/05

    Tateinheit (teilweise Tatidentität); Schuldfähigkeit; Urteilsgründe

  • BGH, 20.12.1957 - 1 StR 492/57
  • BGH, 17.10.2023 - 1 StR 151/23

    Goldschmuggel aus Liechtenstein - Urteil des Landgerichts Stuttgart rechtskräftig

    Soweit sich die Einziehungsbeteiligte mit ihrer Verfahrensrüge gegen die der Einziehungsentscheidung zugrundeliegenden Schuldsprüche wendet, vermag sie damit schon mit Blick auf § 431 Abs. 1 Satz 1 StPO nicht durchzudringen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 2021 - 3 StR 518/19, BGHSt 66, 147 Rn. 31 ff., 53 ff.; Beschluss vom 14. Juni 2023 - 1 StR 327/22, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen, Rn. 68).
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